Februar 2021

Gemeinderatssitzung am 8. Februar 2021

Heute: Jahresrechnung und Bauen

Ort: Saal der Gaststätte Zur Post unter Einhaltung der Corona-Abstandsregeln;.

12 stimmberechtigte Mitglieder des GR anwesend; GR Heinz Nebel entschuldigt

TOP: Vorlage der Jahresrechnung 2020

Die Jahresrechnung wurden einstimmig verabschiedet.(12:0)

Wichtigste Daten:

Verwaltungshaushalt: Einnahmen / Ausgaben: 3.368.886 €

Vermögenshaushalt: Einnahmen / Ausgaben: 965.027 €

Details sind in der Gemeinde einzusehen.

TOP: Bauleitplanung:

1. Änderung der Ortsabrundungssatzung für den Bereich „Nördlicher Ortsrand von Mittelstetten“ in der Gemeinde Mittelstetten;

Behandlung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 34 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 2, § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB; Satzungsbeschluss

Siehe GR-Sitzung vom 08.06.2020, bei der die Änderung der Ortsabrundungssatzung Mittelstetten auf Antrag von Johann Bader beschlossen worden war. Aus der Bevölkerung waren keine Einwände erhoben worden. Die Träger öffentlicher Belange hatten sich größtenteils nicht kritisch geäußert; lediglich das Landratsamt hatte juristische Bedenken.

In der Beschlussvorlage wurde ausgeführt, dass die Gemeinde diese Bedenken nicht teile. Somit wurde die Änderung der Ortsabrundungssatzung endgültig genehmigt.

Genehmigung: 11:1 (Spörl)

TOP: Antrag auf Baugenehmigung

BV-Nr.: MI 028/2020 vo 15.12.2020; Vorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses; Bauort: Grubstraße 1; Fl.Nr.: 103/2 Gmk. Mittelstetten; Bauherr: Christian Mörike

Zur Bebauung benötigt der Bauherr das Durchfahrtsrecht auf einer gemeindeeigenen Verkehrsfläche.

Genehmigung (12:0)

 

TOP: Antrag auf Baugenehmigung

BV-Nr. MI 001/2021 vom 05.01.2021; Vorhaben: Neubau einer Gewerbehalle; Bauort: Schäfflerstr. 6, Fl.Nr.: 2022 Gmk. Mittelstetten; Bauherr: Bramberger, Vogach

Größe: 133 m²; ursprüngliche Planung im Rahmen der Änderung der Ortsabrundungssatzung war ein Betrieb mit Büro, Fertigung und Lagerhalle mit ca. 400 m²

Der Bürgermeister veranlasst, dass mit der Genehmigung die Auflage verbunden wird, dass in der Halle ein metallverarbeitender Betrieb (und kein anderer) sein wird. Dies war die Basis, aufgrund derer im Jahr 2014 dieses Grundstück in die Ortsabrundungssatzung aufgenommen worden war. Der Bauwerber muss eine Betriebsbeschreibung vorlegen.

Genehmigung: 12:0

 

TOP: Antrag auf Baugenehmigung

BV-Nr.: MI 002/2021 vom 14.01.2021; Vorhaben: Errichtung eines offenen Reitplatzes; Bauort: Mittelstettener Str. 5; Fl.Nr.: 6 Gmk. Tegernbach; Bauherr: Kiser Franz

Die Privilegierung muss nachgewiesen und der Emissionsschutz muss überprüft werden.

Genehmigung: 12:0

 

TOP: Antrag auf Baugenehmigung

BV-Nr.: MI 003/2021 und MI 004/2021 vom 26.01.2021; Vorhaben: Errichtung von zwei Einfamilienhäusern; Bauort: Grubstr. 15, Fl.Nr.: 99/3 Gmk. Mittelstetten; Bauherr: Max Turner; Bebauungsplan „An der Grubstraße“

Stadel und Wohnhaus werden abgerissen; der Neubau benötigt eine isolierte Befreiung bez. des dort geltenden Bebauungsplans: Im Bebauungsplan sind nur E+D oder zweistöckige Häuser vorgesehen. Der Bauwerber möchte ein Haus errichten mit 1,5 Stockwerken (Kniestock: 1,80 m)

Diskussion: Wieder einmal wird beteuert, dass der Bebauungsplan dazu da ist, dass er eingehalten wird. Alternativ sollte der Bebauungsplan überarbeitet werden.

Genehmigung: 12:0

 

Bekanntgaben des Bürgermeisters:

a) Aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 11. Januar 2021: Fam. Weigl hatte beantragt, dass ihre private Pumpstation von der Gemeinde übernommen wird; dies wurde vom GR abgelehnt.

b) Allgemein:

  • Die Kindergartengebühren vom Januar und Februar 2021 werden den Eltern erlassen. Die Gemeinde erhält 70 % Zuschuss; 30 % trägt die Kommune.
  • Die Gemeinde spendete dem LBV 200 € zur Renovierung des Trafo-Häuschens an der Abzweigung zur Ziegeleistraße.
  • Die Homepage der Gemeinde wird überarbeitet. Frage, wer von den Gemeinderäten sich hier engagieren möchte.

Wünsche und Anträge:

  • GR. M. Robeller: Wie sieht es mit dem Fremdwasser in der Kläranlage aus?

Bgm.: Bisher kaum verändert.

Die Renovierung des Ortskanals hat nur eine geringfügige Verbesserung gebracht. Die Pumpen in Tegernbach müssen lt. Wasserwirtschaftsamt gedrosselt werden, damit nur wirkliches Schmutzwasser abgepumpt wird. An sämtlichen Überlaufstationen müssen Messstationen eingebaut werden.

Bekommt die Gde dies nicht in den Griff, drohen ca. 10.000 € Strafe pro Jahr.

  • GRin E.Dürmeier fragt nach der Umrüstung aller gemeindlichen Lampen auf LED.

Bgm: Die Umrüstung für das gesamte Gemeindegebiet kostet 68.000 €. Aktuell sind nur 30.000 € im Haushalt. Amortisation ca. 10 – 12. Jahre