Newsletter 2020/09
Gemeinderatssitzung am 7. September 2020
Heute: Formalien und ein Gartenhäusl am Grundstücksrand
Ort: Gemeinde-Sitzungssaal unter Einhaltung der Corona-Abstandsregeln bei den Zuhörern
Entschuldigt sind GRin Evelyn Dürrmeier und Erwin Lauchner. Damit sind 11 stimmberechtigte Mitglieder des GR anwesend.
TOP: Geschäftsordnung für den Gemeinderat Mittelstetten
TOP: Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts
Geschäftsordnung und Satzung gelten für eine Wahlperiode und müssen deshalb jetzt nach der Wahl neu erstellt werden. Darin wird beschrieben, wie sich der Gemeinderat zusammensetzt und welche Aufgaben, Rechte und Pflichten er hat. Insbesondere werden die Pauschalen für die Sitzungsentgelte u.a. Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Tätigkeit darin festgeschrieben. Ergänzt wurde v.a. die Einführung der IT-Pauschale von 100 € pro Jahr für die Gemeinderäte. – Nur wenige Änderungen im Vergleich zur alten Satzung; deshalb ist es eher eine Formalie. – Volle Zustimmung.
TOP: Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
Abwasserbeseitigungseinrichtung der Gemeinde Mittelstetten
Beschlussfassung über die Verbesserungsbeitragssätze und die neuen Herstellungsbeitragssätze
TOP Vollzug der Gemeindeordnung (GO)
Neuerlass einer Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Mittelstetten (Entwässerungssatzung – EWS)
TOP Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
Neuerlass einer Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Mittelstetten (BGS-EWS)
TOP Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG)
Neuerlass einer Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (BV-VE/EE) der Gemeinde Mittelstetten
Diese 4 Tagesordnungspunkte betreffen die Gebühren für die Ertüchtigung der Kläranlage; diese ist nun abgeschlossen und abgerechnet. Bemerkenswert: Die Vorausberechnung der Umlagen von 2017 ist eine Punktlandung und weicht lediglich um 1 Cent von der Endabrechnung ab.
Bürger missen 0,17 € pro qm Grundstücksfläche und 4 € pro qm Geschossfläche bezahlen.
Für Neuanschlüsse muss ein Bauherr künftig 1,98 € pro qm-Grundstücksfläche und 25,93 € pro qm Geschossfläche bezahlen.
Jeder der 4 Satzungen wurde mit 11:0 zugestimmt.
TOP Infrastrukturatlas der Bundesnetzagentur; Abschluss eines Vertrages zur Datenlieferung, Beauftragung Fachbüro
Der Bundesnetzagentur muss die Gemeinde eine Unmenge an detaillierten Daten übermitteln, z. B. über Glasfaserverlegung, Straßen, Bauwerke ….. Um einerseits diese umfassende Aufgabe zu erfüllen und andererseits nicht mit dem Datenschutzgesetz in Konflikt zu geraten, wird das Fachbüro Corwese damit beauftragt, die Daten zuzusenden; Kosten 1800 €: Angenommen mit 11:0
TOP Antrag auf Baugenehmigung
BV-Nr.: MI 011/2020 vom 15.07.2020
Anbau einer Außentreppe an ein bestehendes Wohnhaus
Bauort: Längenmoos, Dorfstraße 16, Flurstück: 1196 der Gemarkung Mittelstetten
Einstimmiger Beschluss ohne Diskussion
TOP Isolierte Befreiung
BV MI 014/2020 vom 21.07.2020
Bau eines Garten- bzw. Gerätehauses mit seitlich offenen Dachüberstand und Pultdach (Größe 4mx2mx2,2 m); Bauort: Erlenstraße 46, Flurstück 169/16 Gemarkung Mittelstetten
o Da ein Gartenhäusl im Bebauungsplan nicht vorgesehen ist, wird hier der Antrag auf isolierte Befreiung von den Regelungen des Bebauungsplans gestellt. Das Besondere daran: Das Häusl soll an die Grenze gestellt werden.
o Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt. Die Diskussion wurde angefacht, nachdem der Bürgermeister verkündet hatte, dass ein angrenzender Nachbar per Mail darum gebeten hatte, den Antrag abzulehnen.
o GR Dörr warnte davor, den Antrag abzulehnen – zahlreiche Bewohner dieser Siedlung hätten, ohne einen Antrag bei der Gemeinde zu stellen, vor kürzerer oder längerer Zeit so ein Gartenhäusl errichtet. Man wolle nicht in die Verlegenheit gebracht werden, von diesen Bewohnern die Entfernung ihres Häusls anzuordnen.
o BU-GR Fritz Kiser unterbreitete den Vorschlag, das Häusl in 2 m Entfernung der Grundstücksgrenze zu genehmigen.
o Abstimmungsergebnis zum ursprünglichen Antrag des Gartenbesitzers: mit 11:0 genehmigt.
TOP Bekanntgabe des Bürgermeisters:
o GEK: Es werden noch große Ortspläne zur Verfügung gestellt; die Gemeinderäte, die einen haben wollten, konnten sich melden.
o Friedhof: Die Wege sind gekiest; vor Allerheiligen kommt noch eine Decke mit feinem Riesel drüber.
o Glonn: Demnächst wird die Caritas mit Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern der Behinderten Werkstätten eine Pflege des Bachs im Abschnitt Oberdorfer Str. / Brücke Kreisstr. durchführen. Nach diesem Pilotversuch wird man das Kosten-Nutzen-Verhältnis überprüfen und entscheiden, ob dies wiederholt werden soll; Abrechnung auf Stundenbasis. – GR Nebel warnt, die Kosten sollten 30 € pro qm nicht übersteigen.
o Am 11.09.2020 / 13.00 Uhr wird der Bücherschrank vor dem Rathaus eröffnet.
o Strenges Corona-Abstandskonzept in der Asyl-Unterkunft: Wer dort einen Besuch abstatten möchte, soll sich frühzeitig mit Herrn Waldbach vom Helferkreis in Verbindung setzen.
o Es gibt noch 10 Lastwägen Fräsgut vom Straßenausbau (getestet und frei von Kontaminierung). Vorschlag des Bürgermeisters, dies – ähnlich wie auf der Straße Herrnzell – Hanshofen – auf der Straße durch das Burgholz Richtung Baindlkirch/Tegernbach auszubringen.
Einwand von BU-GR Fritz Kiser: Kein Asphalt in den Wald! Er stellt den Antrag, dass darüber abgestimmt werden soll. Der Antrag zur Geschäftsordnung auf Abstimmung wird mit 8:3 befürwortet. Doch in der Abstimmung wird mit 6:5 der Vorschlag des Bürgermeisters angenommen, den Weg mit dem Fräsgut auszubauen und besser befahrbar zu machen.
o Das Ergebnis der Umfrage zur Nahversorgung ist auf der HP des „Regionalmanagements“ veröffentlicht, siehe:
weitere Infos: https://www.lra-ffb.de/landkreis-politik/regionalmanagement/
Verteilung und Rücklaufquote:
Mittelstetten 1.706 EW // Versand: 670 Fragebogen // Rücklauf: 224 (keiner aus Tegernbach) Rücklaufquote: 33 %
TOP: Wünsche und Anträge
o GR Nebel hebt positiv hervor, dass das Protokoll der letzten Sitzung diesmal bereits am Mittwoch verteilt wurde; es wäre wünschenswert, dass dies so bliebe, da man sonst nur den Freitag zum Lesen zur Verfügung habe.
o GR Spörl weist darauf hin, die Gewerbesteuereinnahmen im 2. Quartal 2020 zu überprüfen, um ggf. die Finanzplanung 2021 frühzeitig anzupassen.