Gemeinderatssitzung am 3. August 2020
Heute: Im Zentrum 4 Anträge auf Änderung der Ortsabrundungssatzung Längenmoos – Der Gemeinderat zeigt sich in einem Fall besonders gutgläubig und großzügig
Erstmalig wieder im Gemeinde-Sitzungssaal unter Einhaltung der Corona-Abstandsregeln bei den Zuhörern
Aus Krankheitsgründen ist der GR Michael Robeller entschuldigt. Damit sind 12 stimmberechtigte Mitglieder des GR anwesend.
TOP: Digitalisierung der Schule
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Vergabe von Leistungen – Vorgehen / Zeitplan:
Ziel: Ausstattung der GS Althegnenberg und der GS Mittelstetten, so dass die technischen Voraussetzungen für einen pädagogisch sinnvollen und qualitätsvollen Unterricht mit digitalen Medien sowie prophylaktisch für eine weitere Phase Homeschooling geschaffen werden.
Das Konzept wurde von Thomas Geiger erstellt; die Wünsche der Schule (iPads) sind darin berücksichtigt.
Finanzierung:
Voraussichtliche Kosten für beide Grundschulen: 46.000 €. Davon trifft die Hälfte die Gemeinde Mittelstetten.
a) Durch Förderprogramme: „Leihgeräte“ (2.500 €; Komplettzuschuss), „Digitales Klassenzimmer“ (90 % Zuschuss, 10 % Gde.) und weitere Programme
b) Im Haushalt sind lediglich 7.500 € vorgesehen. Der Rest wird als überplanmäßige Ausgaben gestemmt werden.
Umsetzung: Ausschreibungen sind erfolgt; es steht die Ermächtigung des Bürgermeisters an, die Aufträge zu vergeben. Der Bgm. wird einstimmig hierzu ermächtigt.
TOP: Bauleitplanung; Anträge zur Änderung der Ortsabrundung für den Ortsteil Längenmoos in der Gemeinde Mittelstetten
a) Sabine Reitner und Peter Langenegger; Flst. 1302 Längenmoos
b) Grundner Markus; Flst. 1213 und 1214 Längenmoos
c) Thomas Karl Flst. 1273 Längenmoos
d) Christian Kriebel, Flst. 1204 Längenmoos
Empfehlung des Bauausschusses:
Befürwortet wurden die Anträge von Peter Langenegger / Sabine Reitner (4:1) und Grundner Markus (5:0)
Abgelehnt wurden die Anträge von Thomas Karl (0:5; andere Häuser vorhanden) und Christian Kriebel (1:4; spornartige Entwicklung; Baulücke würde entstehen)
Voraussetzung für die Änderung der Satzung ist, dass die Bauvorhaben nach § 35a des BGB mit einer geordneten baulichen Entwicklung einhergehen müssen.
a) Antrag Langenegger; Flst. 1302
Vortrag: Ein Wohnhaus für Sabine Reitner soll am südlichen Ortsrand von Längenmoos am Schwedenweg entstehen; im Rahmen der Privilegierung für Landwirtschaft wurde dort bereits eine Maschinenhalle errichtet, durch die eine „Baulücke“ zum letzten Haus am Schwedenweg geschaffen wurde.
Ein erster Antrag wurde am 4.8.2017 vom Bauausschuss abgelehnt; im Gefolge davon hatten die Antragssteller den Antrag zurückgezogen.
Eine Ortsbesichtigung wurde vom Bauausschuss im Rahmen einer Sitzung und von Gemeinderäten individuell vorgenommen.
Stellungnahmen:
Der Bgm.: Er befürwortet Bauen im Außenbereich, wenn Kinder von Ortsansässigen in der Gemeinde bleiben möchten. Das Landratsamt hat den Bau der Maschinenhalle genehmigt und damit eine Baulücke geschaffen, die durch den Bau des Einfamilienhauses geschlossen würde. Er würde in diesem Fall die spornartige einseitige Entwicklung akzeptieren.
In seinen Augen sei keine dominante Erscheinung des Hauses auf dem Hügel zu befürchten; es würde sich aufgrund der Hanglage organisch in die Landschaft einfügen.
Der beabsichtigte Hofladen sei gänzlich im Sinn der Gemeinde, Gewerbe (auch Kleingewerbe) anzusiedeln und die Selbstvermarktung zu fördern.
Die Besichtigung des aktuell vorhandenen Hofraums der Fam. Langenegger zeigt, dass dieser zu klein ist, um ein angemessenes Wohnen der jungen Familie zu gewährleisten. Ein mit Baurecht belegter Obstgarten solle als solcher erhalten bleiben; eine Bebauung würde die Grundlage für den Hofladen – die Selbstvermarktung von Eiern und Obst – zerstören.
Das LA weist auf einen „Bezugsfall“ hin; die Erfahrung zeigt, dass bisher trotz zahlreicher „Bezugsfälle“ noch nie wirklich eine Lawine losgetreten worden sei.
GR Nebel betont ebenso seine Einstellung, man müsse den Kindern von Einheimischen das Bauen im Außenbereich und damit das „Dableiben“ ermöglichen. Da der Hofraum bei Langenegger/Reitner sehr eingeschränkt ist, befürwortet er den Antrag.
GR Spörl: Er hatte im Rahmen der Antragsstellung 2017 mit dem Landratsamt Rücksprache gehalten und die Auskunft erhalten, dass hier keinesfalls Baurecht bestehe. Ein durch landwirtschaftliche Privilegierung genehmigter Bau sei baurechtlich nicht existent.
Es entstehe eine einseitige spornartige Entwicklung. Damit steht der Bau öffentlichen Belangen entgegen. Er habe 2017 versucht, eine beidseitige Entwicklung anzustoßen; dies sei an den Beteiligten gescheitert.
Wenn der Antrag von Langenegger genehmigt wird, müsse man den von Kriebel ebenso genehmigen, da es sich in beiden Fällen um eine einseitige spornartige Entwicklung handelt.
GR Klingl: Er sei ebenso ein Befürworter von Baurecht im Außenbereich bei Kindern von Ortsansässigen und sehe den Bauwunsch von Sabine Reitner deshalb generell positiv. Allerdings sprächen alle rechtlichen Aspekte des seit dem Erstantrag 2017 unveränderten Antrags nach wie vor dagegen – die einseitige spornartige Entwicklung sowie das Vorhandensein von Baurecht innerorts. Auch er zieht einen Vergleich mit dem Antrag von Kriebel.
GR Lauchner: Auch er betont seine persönliche Einstellung, die mit dem Programm der BU übereinstimmt, das Bauen Einheimischer im Außenbereich zu ermöglichen. Das Landwirtschaftsamt habe durch die Genehmigung der Halle eine Baulücke geschaffen, die nun geschlossen werden kann.
GRin Keller: Das Grundstück mit Baurecht innerorts stelle eine ökologisch wertvolle Streuobstwiese dar, die es zu erhalten gäbe.
GR Kiser: Er befürwortet, dass der Antragstellerin eine zweite Chance gegeben wird.
GR Dörr: Er befürworte ebenso das Bauen Einheimischer im Außenbereich, vermisse aber, dass die Gemeinde bei keinem der Anträge die Belange der Gemeinde reklamiere.
Scharmützel Nebl – Spörl: GR Nebl lässt sich mit dem Argument, nur einen Satz ergänzen zu wollen, abschließend das Wort erteilen. Dabei greift er GR Spörl persönlich an: Er tue sich als Nicht-Mittelstettner, der außerhalb der Gemeinde wohne, leicht, einen Antrag von Einheimischen abzulehnen und könne offensichtlich im Gegensatz zu GR-Mitgliedern, die in der Gemeinde wohnen, den Wunsch der Antragsstellerin nicht nachvollziehen. Als GR Spörl sich rechtfertigen will, werden beide Kontrahenten durch den Bgm. zur Ordnung gerufen. Er fordert die Gemeinderäte auf, persönliche Angriffe zu unterlassen und die Diskussion sachlich zu führen.
GR Spörl fordert daraufhin eine namentliche Abstimmung zu allen heute zu behandelnden 4 Anträgen auf Änderung der Ortsabrundungssatzung Längenmoos.
Der Bgm. veranlasst die Abstimmung über diesen Antrag; dieser wird mehrheitlich abgelehnt.
Abstimmung zum Antrag Reitner / Langenegger auf Erweiterung der Ortsabrundung: Mit 9:3 (Gegenstimmen: CSU-Mitglieder) befürwortet.
b) Antrag Grundner Markus; Flst. 1213 und 1214
Anschreiben des Antragsstellers an die Gemeinde: Der Hofraum (recht großzügig) könne aus 3 Gründen nicht bebaut werden – da er für die Lagerung von Käferholz genutzt werden müsse, weil die historischen Gebäude erhalten werden sollen und weil eine Maschinenhalle im Norden der Hofstelle errichtet werden solle. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Hofstelle besteht für zwei Grundstücke Baurecht. Das eine Grundstück sei für die Schwester „vorgesehen“. Auf dem anderen steht eine Mariengrotte, die aus Pietätsgründen erhalten werden soll und das Bebauen des Grundstücks verhindere.
Deshalb wird ein Antrag auf die Bebauung der Grundstücke Flst. 1213 und 1214 am Steinweg entlang gestellt, die im Außenbereich liegen.
Stellungnahmen:
Bgm. Ostermeier: Er befürworte den Antrag, würde im Rahmen dieser Änderung den Steinweg zur Dorfstraße auf 6 m erweitern wollen; dazu müsste M. Grundner entlang des Grundstücks 1 m Breite an die Gemeinde verkaufen.
GR Spörl: Er sei stets für Innen- vor Außenentwicklung, was hier nicht berücksichtigt werde. Argument zum Innenbereichs-Grundstück „der Schwester vorbehalten“: Dies sei nur glaubhaft, wenn zeitgleich auch ein Bauantrag von der Schwester vorliege – doch dies sei nicht der Fall.
Bezüglich des Arguments zum Innenbereichsgrundstück „wegen Grotte aus Pietetätsgründen unbebaubar“ stellt Spörl die Frage, an welcher Stelle des Grundstücks die Grotte genau steht und wieviel Platz sie einnimmt. Bgm. Ostermeier kann hierüber keine Auskunft erteilen. Offensichtlich war dies auch vom Bauausschuss im Rahmen der Ortsbesichtigung nicht erkundet worden, da die Einsicht in das weitere Grundstück von der Straße aus durch eine dichte Hecke versperrt ist. So ist offensichtlich die Frage der Bebaubarkeit dieses Grundstücks nicht wirklich überprüft worden. Spörl warnte vor einem Präzidenzfall – so könnten eine Grotte, ein Misthaufen oder sonstige Nutzungsarten künftig als Argument herhalten, um eine Innenbebauung zu schonen und eine Bebauung im Außenbereich zu fordern. Wenn man das Argument von M. Grundner akzeptiere, müsse man auch den Antrag von Ch. Kriebel befürworten, bei dem ein Hühnerstall auf dem Innenbereichsgrundstück steht.
Zum Ausbau des Steinwegs zur 6 m breiten Dorfstraße: Damit würde – ähnlich wie im Fall Langenegger – eine einseitige Erschließung geschaffen. Hier sollte die Gemeinde über einen Miteigentumserwerb nachdenken.
Zweites Scharmützel zwischen GR Nebel und GR Spörl: Nebel schreit ohne Worterteilung Spörl an, er würde eine Grotte mit einem Misthaufen gleichsetzen; dies sei eine Pietetätlosigkeit ohnegleichen. Darauf folgt ein Schlagabtausch zwischen den beiden, wer katholischer erzogen worden sei. Bgm. Ostermeier beendet mit Mühe den insbes. von H. Nebel äußerst emotional geführten Schlagabtausch.
GR Dörr: Er könne den Antrag mit Einschränkungen befürworten, da diese Familie in der Vergangenheit eher spartanisch behandelt worden sei. Bedauerlich sei, dass auch hier die Gemeinde Chancen liegen lasse, einen Anteil für die Gemeinde zu gewinnen.
Der Bgm. reagiert auf diesen Einwand, er wundere sich, weshalb er diese Forderung nicht auch schon bei der Abstimmung in der März-Gemeinderatssitzung über den Antrag der Fam. Strauß auf Erweiterung der Ortsabrundung eingebracht habe.
Abstimmung: Mit 11:1 (Spörl) wird der Antrag von M. Grundner genehmigt.
Kommentar: Der Gemeinderat hat sich hier sehr gutgläubig und großzügig gezeigt: Weder wurde auf eine belastbare Bestätigung gepocht, dass das bebaubare Grundstück im Innenbereich auch tatsächlich der Schwester überschrieben wird; in der Regel werden ja solche Regelungen bereits bei der Hofübergabe getroffen. Noch wurde die genaue Lage der Grotte auf dem zweiten bebaubaren Grundstück erkundet und somit geklärt, ob dadurch das Grundstück tatsächlich unbebaubar wird. Und vor allem verlässt man sich auf Absichtserklärungen; es wurden keinerlei Vorausleistungen bzw. belastbare Hinweise auf die beschriebene künftige Nutzung der Hofstelle eingefordert – aufgrund der Größe wäre hier durchaus Platz für ein weiteres Wohnhaus: Die Ruine, an deren Stelle in der Zukunft eine Halle geplant sei, ist seit vielen Jahren in diesem Zustand; ein Plan für eine Halle wurde bisher nicht eingereicht. Der historische Stadel, auf dessen Erhalt der Antragssteller in seinem Antrag hinweist, ist in einem Zustand, bei deren Anblick sich die OPLA-Mitarbeiter „in die Toskana versetzt gefühlt hatten“. Und von der Käferholz-Lagerung ist nur eine marginale Menge zu sehen, wo es doch heuer landauf, landab so viel Käfer-Holz gegeben hat.
Erwähnenswert ist, dass es nach der Erweiterung der Ortsabrundung der Entscheidung des Antragsstellers überlassen ist, was er letztendlich mit dem gewonnenen Baugrund macht – ob er tatsächlich ein Haus für sich baut oder es vermietet oder den Grund verkauft. Zudem ist durch die einseitige Erschließung und die Erweiterung des Steinwegs zur Dorfstraße Grünes Licht für die Erschließung der Grundstücke auf der anderen Straßenseite gegeben, die ebenfalls im Besitz von M. Grundner sind.
Fazit: Auch die BU befürwortet eine großzügige Handhabung des Bauens Einheimischer im Außenbereich; doch erwarten wir, dass diese Großzügigkeit – trotz bebaubarem Grund im Innenbereich ohne Abtretung an die Gemeinde – künftig nicht nur für den größten Grundbesitzer der Gemeinde gilt, sondern auch für alle anderen Bürger.
c) Antrag Karl Thomas; Flst. 1273
Der Antrag wird mit 12:0 abgelehnt, da keine Notwendigkeit auf Eigenbedarf (Betriebsleiterhaus) gesehen wird. Der Familie Karl stehen mehrere – z. T. neu gebaute – Häuser zur Verfügung.
d) Antrag Christian Kriebel; Flst. 1204
Stellungnahmen:
Bgm. Ostermeier: Er sehe keine Notwendigkeit, bei Gst. 1204 den Ortsrand um 20 m zu erweitern, da bereits bei der Erstellung der Ortsabrundung hier ein Bauplatz geschaffen wurde.
GR Nebel: Er könne Herrn Kriebel entgegenkommen, wenn er das Hühnergehege nach außen verlegen würde und den Platz, den der Hühnerstall einnimmt, für den Bau eines Hauses verwenden würde.
GR Kiser: Er sehe hier Parallelen zum Antrag Langenegger und würde deshalb den Antrag befürworten.
Abstimmung: 10 : 2 (Lauchner, Kiser)
Kommentar: siehe „Fazit“ Grundner
e) Im Rahmen der Änderung der Ortsabrundungssatzung Längenmoos wird mit den Personen, deren Antrag befürwortet worden war, ein „Städtebaulicher Vertrag“ geschlossen. Sie haben die Kosten des Verfahrens zu tragen. Dies trifft auch auf Fam. Strauß zu, deren Antrag in der März-Sitzung 2020 genehmigt worden war. Abstimmung: 12:0
TOP: Antrag auf Baugenehmigung: BV-Nr.: MI 010/2020 vom 02.07.2020
Vorhaben: Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus mit Anbau eines Wintergartens und Windfang/Durchgangsbereich
Bauort: Dr.-Hudler-Straße 11 ,Fl.Nr.: 13 Gmk. Mittelstetten; Fam. Grübl
Abstimmung: 12:0 – Nachbarunterschriften vorhanden; Grunddienstbarkeiten müssen eingetragen werden; 2 Autostellplätze werden geschaffen
TOP: Antrag auf Baugenehmigung: BV-Nr. MI 012/2020 vom 03.07.2020; Marina Lugmeier
Vorhaben: Umbau eines Einfamilienhauses mit Erweiterung eines Quergiebels und neuer Dachneigung
Bauort: Längenmoos, Dorfstraße 2, Flurstück: 1220/1 der Gemarkung Mittelstetten
Hier werden mehrere Befreiungen von den Bedingungen der Ortsrandbebauung beantragt, insbes. die Erhöhung des Kniestocks beim Quergiebel von den geforderten 75 cm auf 1,92 m, also mehr als das Doppelte und die Reduzierung der Eingrünung von 4 m auf 1 m.
Vorschlag des Bauausschusses: Befürwortung, doch Einhaltung der Eingrünung mit einer Breite von 3 m.
Diskussion:
GR Dörr: Durch die Erhöhung des Kniestocks entstehe ein doch recht wuchtiges Haus am Ortsrand.
GR Kiser: Eine Thuja-Hecke mit 3 m zu schneiden, das sei eine Herausforderung an denjenigen, der es machen muss.
GR Spörl: Bezüglich der Hecke würde sowieso die Entscheidung vom Landratsamt getroffen.
Abstimmung: Befürwortung mit 12:0
TOP Bekanntgaben des Bürgermeisters
Gemeinde-Entwicklungskonzept: Die Gruppeneinteilung wurde vorgenommen; alle AK-Mitglieder wurden von OPLA angeschrieben.
Straßenausbau Mittelstetten – Kreuzung MVL: Freigabe der Durchfahrt Vogach – Längenmoos soll am Mittwoch, 05.08.2020 erfolgen.
Verein Dorfbelebung – Pflege der Bänke der Gemeinde: Der Verein erhält 250 € Zuschuss von der Gemeinde. – GR Dörr bedankt sich im Namen des Vereins.
Bürgerversammlung: muss auch in 2020 abgehalten werden. Festgelegter Termin: 21. Oktober 2020; falls es bei der eingeschränkten Zahl zugelassener Besucher von 80 – 90 bleibt, wird ein zweiter Termin angeboten. Wegen der Kontaktbeschränkung wird man sich anmelden müssen, muss man einen Mund-Nasen-Schutz tragen und die Abstandsregeln einhalten.
Parksituation Meisen- / Fasanenstr.: Der Bgm. wird auf Antrag von Anwohnern überprüfen lassen, ob auf einer Seite das Parken auf dem Gehweg zugelassen werden kann, sieht dazu aber die Voraussetzungen nicht als gegeben an, da die geforderte „Kinderwagenbreite“ seines Erachtens dann nicht mehr eingehalten würde.
Wohnmobil-Parken in der Amselstraße: Die für die Feuerwehr erforderliche Durchfahrtsbreite ist definitiv nicht gegeben; der Wohnmobil-Besitzer reklamiert für sich einen „Altbestand“, also ein Gewohnheitsrecht. Die Polizei wird dies überprüfen. Dies wurde auch dem Besitzer angekündigt.
Satzung Kläranlage: auf September verschoben.
TOP Wünsche und Anträge
GR Dürrmeier gibt eine Meldung eines Anwohners weiter, der Stromkasten im Straucherweg sei beschmiert worden. Bgm: muss an den „Besitzer“ gemeldet werden; die Gemeinde ist hierfür nicht zuständig.
GR Nebel betont, dass er etwas sehr positives zu bemerken habe – der untere Teil des Friedhofs sei sehr sauber – wohl durch die Pflege insbes. des Parkplatzes durch den Verein Ländlicher Garten e.V.
Der Bgm. merkt an, dass er andererseits zwei Schreiben mit Beschwerden über den Zustand eben dieses Teils des Friedhofs bekommen habe. In einer kurzen Diskussion wird darüber gesprochen, dass die Satzung von manchen Grabbesitzern nicht eingehalten wird, dass 50 cm um das Grab herum von ihnen selbst gepflegt werden müssen.
GR Dörr merkt an, dass folgendes Anliegen des Helferkreises von der Gemeinde nicht berücksichtigt worden war: Aufgrund der Sperrung der Ortsverbindungsstraße zur Kreuzung MLV entstand ein hohes Verkehrsaufkommen auf der ungeteerten Ortsverbindungsstraße Vogach – Mittelstetten (über Kläranlage, Aumoos). Da diese Straße direkt an den Asylanten-Unterkünften vorbeiführt und Autos z. T. sehr schnell fuhren, hatte der Helferkreis Asyl angeregt, eine Geschwindigkeitsreduzierung durch Schwellen vorzunehmen, wie sie zum Schutz von Leitungen benützt werden. Dies sei nicht erfolgt und somit seien die Bewohner des Asylantenheimes nicht genügend geschützt worden. Er wünsche sich künftig ein prompteres und entschiedeneres Handeln der Gemeinde. Der Bgm. rechtfertigt sich, die Gemeinde habe ihr Möglichstes getan und Verkehrsschilder aufgestellt; Schwellen seien nicht im Besitz der Gemeinde.
GR Pschebezin merkt an, dass für das Auslegen von Schwellen sicherlich eine verkehrsrechtliche Anordnung nötig gewesen wäre.