Newsletter 2020/02
Gemeinderatssitzung am 3. Februar 2020
Heute: Sehr lange Sitzung – Zahlen, Daten, Fakten – Lösungsversuche für den zu hohen Fremdwasseranteil in der Kläranlage – wieder hohe Wogen wegen des Baugebiets „Am Anger“
Aktuelle Viertelstunde (der Bürger hat das Wort)
– Betrifft künftiges Baugebiet „Am Anger“ in Mittelstetten: Herr Erwin Ostermeier meldet sich zu Wort. Er möchte Gerüchten entgegenwirken, dass er bei Grundstücksverhandlungen mit der Gemeinde im Fall eines Grundstückstauschs das Vielfache der ursprünglichen Grundstücksfläche gefordert habe; richtig sei: lediglich das Zweifache; einen Verkauf habe er ausgeschlossen. Außerdem seien mit ihm gar keine richtigen Grundstücksverhandlungen geführt worden, lediglich ein einziges Gespräch im März 2019, bei dem er gefragt wurde, ob er verkaufen würde oder an einem Tauschgeschäft interessiert sei. Danach sei Bgm. Spörl nie wieder auf ihn zugekommen.
– Bgm. Spörl verweist darauf, dass er für Grundstücksverhandlungen kein Mandat vom Gemeinderat gehabt habe und dass er am Ende der Sitzung eine Stellungnahme verlesen werde.
TOP: Vorlage der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019
Die Jahresrechnung wird auszugsweise vorgestellt. Anschließend befasst sich der Rechnungsprüfungsausschuss damit; die Entlastung erfolgt voraussichtlich in der GR-Sitzung vom April. Ein paar Spotlights daraus:
– Leichter Rückgang der Gewerbesteuer
– Einnahmen Kindergartengebühren geringer, dafür sind die Einnahmen insgesamt höher wegen des Pauschal-Zuschusses von 100 € pro Kind von der Staatsregierung
– VG-Umlage gestiegen (144 € 159 € pro Kopf), insbes. wegen der Investitionen für den Neubau in Mammendorf
– Grundstückskäufe: 60.000 €
– Rücklagenentwicklung: 893.000 € – selber Stand wie 2013, obwohl in dieser Zeit sehr viel investiert wurde.
– Verbesserungsbeiträge Kläranlage wurden von den Bürgern noch nicht eingefordert: Anhörungsbögen gehen in den nächsten Tagen an die Haushalte raus.
TOP Vollzug des § 45 Abs. 1c StVO
Ausweisung einer Tempo 30-Zone in Mittelstetten als präventive Maßnahme
In der Vogelsiedlung wird auf Initiative von Anwohnern mit Kindern eine Tempo-30-Zone eingeführt: Meisen-, Fasanen-, Amsel-, Finken-, Schwalben-, Lerchen-, Muthilo-Straße
Verkehrsrechtliche Voraussetzungen hierfür:
– Abseits der Hauptverkehrszone / Rechts-vor-links-Verkehr / kein Gewerbegebiet / besonders schützenswerte Bevölkerung
– Schilder werden zu Beginn und am Ende der Zone angebracht.
TOP Abwasserbeseitigungsanlage Mittelstetten
Kanalsanierungsarbeiten – Vorstellung und Genehmigung der Sanierungsabschnitte 2020
H. Lais stellt die Sanierungsschwerpunkte vor, die sich aus den Messungen seines Ing.-Büros an einer Haltung im Kanalnetz in der Lerchenstraße ergeben haben:
Problematik:
– In die Kläranlage fließen 45 % Fremdwasser. Im Einzugsbereich von Fasanen-, Muthilo- und Lerchenstraße wurde eine kontinuierliche Durchflussmenge von mind. 0,5 l/sec an Fremd- und Abwasser festgestellt, die ins Kanalnetz abgeleitet werden; vorwiegend wegen der Förderung von Grundwasser und Einleitung in den Mischwasserkanal seitens der Anlieger (15.768 m³ pro Jahr; Anteil von ca. 22,5 % des gesamten gemeindlichen Schmutzwassers).
– Das Wasserwirtschaftsamt fordert bis Ende 2020 eine Reduzierung des Fremdwasseranteils von 45 % auf unter 25 %
Lösungsvorschläge Planungsbüro Lais und einstimmiger Beschluss von Bauabschnitt A:
– Sammlung des Grundwassers durch eine bauliche Veränderung (Bauabschnitt A); voraussichtliche Kosten ca. 120.200 €.
– Diese soll zunächst ausgeführt und das Resultat beobachtet werden. Falls weiter Handlungsbedarf besteht, soll Bauabschnitt B realisiert werden – eine zusätzliche Ableitungsmöglichkeit für Fremdwasser im östlichen Bereich des Flurstücks 741/2; voraussichtliche Kosten: ca. 60.000 €.
– Die Beträge sollen im Haushaltsplan 2020 veranschlagt werden; die Sonderrücklage Abwasserbeseitigung beträgt ca. 283.000 €; die Finanzierung der Maßnahme ist somit gesichert.
– Das Ing.-Büro Lais wird per Beschluss beauftragt, die Ausschreibung vorzubereiten; die Verwaltung wird beauftragt, die Ausschreibung durchzuführen.
Die genaue Planung / Skizze kann im Rathaus im Rahmen der Protokolleinsicht angeschaut werden oder bei einem Gemeinderat.
Außerdem siehe Artikel www.merkur.de 31.01.2020 auf der BU-Homepage
TOP: Antrag auf Baugenehmigung
BV-Nr.: MI 001/2020 vom 24.01.2020 / Neubau Hochbehälter Längenmoos
Bauort: Holzäcker ,Fl.Nr.: 1283 Gmk. Mittelstetten; Träger: Adelburggruppe
– einstimmig positiv beschieden
TOP: Antrag auf Baugenehmigung
BV-Nr.: MI 002/2020 und MI 003/2020 vom 27.01.2020: Neubau eines Doppelhauses
Bauort: Dr.-Hudler-Straße 13 a ,Fl.Nr.: 13/36 und 13/37 Gmk. Mittelstetten
– Der Antrag wurde mit Einschränkung positiv beschieden:
– Da dieses Areal offensichtlich sehr stark verdichtet werden soll (Bauvoranfrage bzw. Bauplan der Nachbarn vorhanden FlNr. 13/34, 35, 36, 37), könnte es ein Problem mit dem Durchmesser des vorhandenen Oberflächen-Wasserrohrs geben. Der Bauwerber wird aufgefordert, einen Nachweis der hydraulischen Leistungsfähigkeit vorzulegen und dabei alle Häuser einzubeziehen, deren Wasser durch dieses Rohr läuft.
– Die Abwasserthematik muss vor der endgültigen Baugenehmigung geklärt werden, da der Bauwerber ggf. aufgefordert wird, die Abwasserleitung auf seinem Grund nach Norden zu verlegen, von wo aus die Gemeinde für die Ableitung in die Glonn sorgen würde.
TOP: Bekanntgabe des Bürgermeisters
Baugebiet Am Anger: Bgm. Spörl liest einen offenen Brief vor, den er in eigener Sache verfasst hat.
– Er reagiert darin auf den Protest der Gemeinderatsmitglieder Bögl, Nebl und Dürmeier gegen die Beschlussfassung bez. des Baugebiets Am Anger vom 08.01.2020, auf den Brief und die E-Mail von Herrn Fischer an die Gemeinde und die Presse, auf die Leserbriefe im und die Berichterstattung des Merkur, sowie auf die Stellungnahmen von Erwin Ostermeier in den GR-Sitzungen.
– Er weist darin alle Vorwürfe an ihn zurück und interpretiert die Opposition der Gemeinderäte gegen die Verabschiedung der gröbsten Festlegungen zum Baugebiet „Am Anger“ als Ablehnung des Baugebiets insgesamt, obwohl sie mit Ausnahme von Frau Dürmeier allen vorangegangenen Planungsschritten zugestimmt hatten (Grundstückskäufe, Wasserwirtschaftliches Gutachten, Beauftragung des Planungsbüros).
– Der offene Brief ist im Rathaus und bei den Gemeinderäten einsehbar und wurde von Herrn Spörl an die Presse weitergeleitet.
– Abschließend erklärte Bgm. Spörl, ihm sei über Dritte mitgeteilt worden, Herr Erwin Ostermeier habe nun doch Interesse, sich an dem Baugebiet zu beteiligen. Selbstverständlich werde er demnächst ein weiteres Gespräch mit E. Ostermeier suchen.
TOP: Wünsche und Anträge:
– Die Machbarkeitsstudie „Klärschlammverbrennung in der GfA Geiselbullach“ ist positiv ausgefallen. Mittelstetten beteiligt sich daran.
Künftig wird der Klärschlamm aus der Gde. Mittelstetten nicht mehr 450.000 km pro Jahr transportiert, sondern nur noch 31.000 km – nach Geiselbullach
– Die Adelburggruppe ist dabei, die Sanierung / Spülung des Wassernetzes in Vogach (wie letztes Jahr in Mittelstetten) durchzuführen (Schieberkreuze, Oberflurkreuze erneuern etc.)
– Wegen der mehr als 90° gekrümmten Kreuzungen Fasanenstr. – Amselstr. und Fasanenstr. – Meisenstr. und der daraus resultierenden Schwierigkeiten für Winterdienst und Feuerwehr, diese Kreuzung zu passieren, wurde ein beidseitiges Halteverbot eingerichtet.
– Am Ende folgte noch ein Schlagabtausch zwischen GR Lais und GR Bögl wegen der Haltung von GR Bögl zum Baugebiet Am Anger. In dessen Verlauf erklärt GR Bögl, es müsse akzeptiert werden, wenn man seine Meinung im Lauf der Zeit ändere.
Kommentar: Wäre es nicht besser, sich vor solch weitreichenden und folgeträchtigen (auch finanziellen) Entscheidungen eine umfassende Meinung zu bilden?
Und noch: Warnung vor Telefon-Trickbetrügern!
„Sie haben bei einem Gewinnspiel bei Euromillion 49.500 € gewonnen! Die werden Ihnen morgen in bar ausbezahlt!“ so ein männlicher Trickbetrüger am Telefon.
Der Anrufer verspricht einen hohen Gewinn, der im Beisein einer Notarin von einem Geldtransportunternehmen bar übergeben werden soll – klingt alles total einleuchtend.
Er verpflichtet dich zur absoluten Verschwiegenheit. Am kommenden Tag erhältst du nochmal einen Anruf, in dem das Procedere erklärt wird: Bevor der Gewinn ausgezahlt wird, musst du eine Gebühr für den Transport und die Notarin überweisen (950 €) und vorher noch deinen Personalausweis fotografieren und zuschicken.
Folgende Telefonnummern werden verwendet:
Erstanruf: +49 3034751
Weiterer Anruf: +49 69 134474566 (in Wirklichkeit Europ. Zentralbank in Frankfurt)
Achtung: Keinesfalls den Personalausweis zuschicken oder Geld überweisen!
Bei der Polizei sind in den letzten 10 Tagen ca. 20 solcher Betrugsversuche gemeldet worden.
Fragen gerne an: Katharina Schlamp 08202 480 oder Polizeidienststelle FFB.