Im November 2019 fand keine GR-Sitzung statt.
Gemeinderatssitzung Dezember 2019
Die November-Gemeinderatssitzung fiel wegen Mangel an Tagesordnungspunkten aus. Auch in der Dezembersitzung am 2.12.2019 gab es im öffentlichen Teil der Sitzung lediglich einen TOP und einige Bekanntgaben des Bürgermeisters:
TOP: Neuanschaffung einer elektronischen Feuerwehrsirene für den OT Tegernbach
Wegen umfänglicher Renovierungsarbeiten am Gebäude der Fam. Helgemeir wird die Tegernbacher Sirene auf das Gebäude der Freiw. Feuerwehr Tegernbach verlegt.
Neuanschaffung; elektronische Sirene; 8 Signalhörner anstatt „Pilzform“; Kosten ca. 12.500 €
Bekanntgaben des Bürgermeisters:
- Kläranlage: In den nächsten Tagen werden sog. „Anhörungsbögen“ an alle Haushalte verschickt. Sie enthalten die von Bgm. Spörl recherchierten Angaben zu Grundstück und Geschoßfläche; Gelegenheit für die Bürger, diese zu korrigieren, bevor der endgültige Gebührenerlass versandt wird.
o Anhörungsfrist: 2 – 3 Wochen; Versand des Gebührenbescheids im neuen Jahr.
o Es bleibt dabei: Vorauszahlung und nach Endabrechnung der Kläranlagenkosten Endbescheid an die Bürger.
o Vor dem Versand der Bescheide muss der Gemeinderat eine Satzung erstellen, um die Rechtskräftigkeit der Bescheide zu garantieren – wird in einer der nächsten Sitzungen erfolgen.
- Seniorenumfrage wurde zusammen mit den Einladungen zum Seniorenabend verteilt; man wartet auf Rückmeldungen.
- Beratervertrag (kostenfrei) mit einer Fa. geschlossen bez. Glasfaseranschluss für das Rathaus
- Bürgerstiftung FFB: Bücherschrank wird freistehend neben dem Rathaus aufgestellt.
- Der Hort erhält im Mehrzweckraum eine Schallschutzdecke (Wolken); Kosten ca. 4.500 €
- Vergangenen Freitag wurde mit der Fam. Kurz aus Tegernbach ein „Städtebaulicher Vertrag“ beurkundet, der die Bauvorhaben der Fam. Kurz am Postweg betrifft; wird als TOP in der nächsten Sitzung aufgenommen
Wünsche, Anregungen:
o Bauverpflichtung: Da auch Herr Hörmann; Leiter der Bauabteilung der VG Mammendorf anwesend war (wohl wegen TOPs, die im nicht öffentlichen Teil der Sitzung behandelt wurden), fragte GR Bögl nach, ob es möglich sei, Besitzer von Grundstücken in einem Baugebiet (z. B. Katzenbach) zu zwingen, innerhalb eines bestimmten Zeitraums zu bauen (vermuteter Hintergrund von Nichtbebauung Spekulationsgewinne).
Auskunft H. Hörmann: Theoretisch möglich, z. B. indem eine Baufrist in den Kaufvertrag oder als Auflage im Bebauungsplan eingebaut wird oder per Erlass der Gemeinde; doch
o stellt dies einen starken Eingriff ins Eigentumsrecht dar;
o ist nicht wirksam, wenn es dem Besitzer aus „wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar“ ist.
Weitere Möglichkeit, den Besitzer zur Bebauung zu bewegen, ist Grundsteuer C (wird auf Bundesebene diskutiert; bisher nicht eingeführt): Besteuerung von unbebauten Grundstücken im Innenbereich
o GR Erwin Lauchner moniert die Gestaltung der Verkehrsinsel in Längenmoos; Bgm. Spörl begründet dies mit einer „Entschleunigung“ des Verkehrs.