September 2019

Gemeinderatssitzung am 16. September 2019

Heute: Nur zweimal Bauen, Zwist um die Seniorenbetreuung und Verjährung für Erschließungsbeiträge mit weitreichenden Konsequenzen für die Anwohner

TOP: Vorstellung des Projektes „Alltagshelfer“ zur Betreuung von Senioren

Träger des Pilot-Projekts „Alltagshelfer“ ist die Stiftung „Katholisches Familien- und Altenpflegewerk“  https://www.familien-altenpflege.de/ . Das Pilotprojekt wird durch das Ministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanziell unterstützt.

Der Vertreter der Stiftung, Herr Trennhöfl, stellt das Projekt vor; ebenso stellt sich die
Dame vor, die die Umsetzung übernehmen wird: Betreuungsassistentin Frau Schwarz, die in Tegernbach wohnt (30 Std. monatl.).  Nach den Erläuterungen und einigen Fragen von Gemeinderäten beschließt der Gemeinderat die 3-monatige Durchführung des Pilotprojekts.

Nach Abschluss des Pilotprojekts wird die Stiftung Kath. Familien- und Altenpflegewerk im Jan./Febr. einen Bericht vorlegen, der Basis für eine neuerliche Entscheidung des Gemeinderats sein wird, nämlich ob der „Alltagshelfer“ in der Gemeinde Mittelstetten auf Dauer eingeführt wird.

Im Rahmen des Tagesordnungspunkts „Wünsche und Anregungen“ moniert Gemeinderat Alois Bögl, dass er als Seniorenreferent im Vorfeld nicht einbezogen worden ist. Nun ergäbe sich eine Konkurrenz-Situation: Eine Vereinsgründung „Nachbarschaftshilfe“ stünde unmittelbar bevor. Darauf habe er in einer früheren Gemeinderatssitzung (s. Bericht 13. Mai) hingewiesen. Bgm. Spörl beteuert, nicht vom Voranschreiten dieses Vorhabens informiert worden zu sein, er habe den damaligen Hinweis als Absichtserklärung aufgefasst.  Es folgt ein Schlagabtausch Spörl / Bögl wer wen hätte informieren müssen.

Alois Bögl berichtet zudem, Herr Trennhöfl habe das Projekt bereits bei einer Tagung der Seniorenreferenten des Landkreises vorgestellt; dieses Gremium habe das Projekt kritisiert, da es inhaltsleer sei und weil keinerlei konkrete Vorstellungen – insbes. über Kosten und Kostenträger –  dargelegt worden seien.

Details zum Projekt

Charakteristik des Alltagshelfers:

  • Bedarfsgerechte niederschwellige Angebote zur Entlastung von Pflegepersonen und pflegenden Angehörigen, z. B. Fahrdienste, Spieleabende, Einkauf, …
  • Aufsuchend und präventiv tätig
  • Rat + Tat anbieten à Allrounder
  • Mit anderen Hilfeeinrichtungen und den Pflegediensten kooperieren
  • Der Alltagshelfer (w/m/d) soll in der Gemeinde wohnen, damit er rasch erreichbar ist und Kontakte aufbauen kann
  • Soll kompetent sein (Ausbildung in Alltagsmanagement und Betreuungsassistenz)
  • Soll keinen Pflegedienst ersetzen

Bisher wurden keine konkreten Aufgaben festgelegt; diese sollen im Rahmen des Pilotprojekts eruiert werden – weitgehend abhängig vom Bedarf.

Es liegen auch noch keine Tarife fest und ebenfalls ist unklar, ob die in Anspruch genommenen Dienste von den Senioren selbst bezahlt werden oder ob die Leistungen mit den Pflegekassen abgerechnet werden kann. Eine Mischform der Tarife ist ebenfalls eine Möglichkeit.

Beitrag der Gemeinde:
Soll Kontakte zu den Senioren unterstützen, das Angebot bekannt machen, bei der Konkretisierung des Angebots unterstützen, Vorschläge machen, auch Kritik üben.

BU-Kommentar:
Der erste Eindruck:  Aha, hier sucht ein Wohlfahrtsverband nach neuen Aufgabenfeldern und künftigen Einnahmequellen, und möchte ein Stück vom großen Kuchen der Pflegegelder abhaben.

Auf den zweiten Blick: Eine Chance für die Senioren in der Gemeinde, die man sich nicht entgehen lassen sollte. Entscheiden werden die Senioren selbst, denn sie stimmen mit den Füßen ab – sie nehmen die Angebote an oder nicht.

Und zu den Alternativen  „Nachbarschaftshilfe“ oder „Alltagshelfer“:  Nachbarschaftshilfe verlangt sehr viel überdauerndes Bürger-Engagement (s. a.: https://www.merkur.de/lokales/fuerstenfeldbruck/adelshofen-ort28095/nachbarschaftshilfe-adelshofen-idee-nimmt-gestalt-an-12262495.html .

Nutzen wir also die Erkenntnisse aus dem Pilot-Projekt „Alltagshelfer“, um den Bedarf festzustellen und dann im Januar / Februar 2020 nicht nur über den Alltagshelfer, sondern auch über die Alternative, die Gründung einer Nachbarschaftshilfe e.V., nachzudenken.  

TOP Erschließungsbeitragsrecht;
Erhebung von Erschließungsbeiträgen für so genannte „Altanlagen“ (Straßen)

25-jährige Höchstfrist gemäß Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG zum 01.04.2021

Grundsatzbeschluss zur weiteren Vorgehensweise

 

Das Innenministerium fordert die Gemeinden auf, eine Regelung zu treffen, wie sie mit sog. „Altanlagen“ von Straßen umgeht, da ab dem 01.04.2021 die Anlieger dieser Straßen nicht mehr mit Herstellungsbeiträgen belangt werden dürfen.

 

Konkret geht es um folgende Straßen:

Mittelstetten:   Feuerhausstraße
Tegernbach:      Postweg, Baindlkirchner Str.
Längenmoos:    Hanshofener Str., Eichwiesweg, Schwedenweg, Waldweg
Oberdorf:           Waldstr.
Vogach:               Feldstr. (Kies), Kirchweg (Kies), Lutzstr. (Kies), Schäfflerstr. (Kies), Schmiedstr., Schlossstr., Lindestr. Aumoosstr., Hofmarkstr. (also alle Straßen in Vogach)

Die Gemeinde steht vor 3 Alternativen:

  1. die betroffenen Straßen bis zum 01.04.2021 endgültig herstellen, abrechnen und von den Anwohnern Herstellungsbeiträge erheben
  2. einige der betroffenen Straßen herstellen, abrechnen und von diesen Anwohnern Herstellungsbeiträge erheben
  3. keine dieser Straßen bis 2021 herstellen, abrechnen, Beiträge erheben. Damit entfallen für die o.g. Anlieger dieser Straßen Beiträge für die Herstellung, da damit die 25-Jahresfrist überschritten ist.

 GR-Beschluss:
Der Gemeinderat entscheidet sich für Alternative 3, da es die Gemeinde nicht leisten kann, bis 2021 alle diese Straßen herzustellen und es sehr ungerecht wäre, nur einige Straßen herzustellen und Beiträge zu erheben
.

Für Straßen, die nach dem 1. April 2021 unter die Ausschlussregelung fallen, werden gesonderte Beschlüsse gefasst.

 BU-Kommentar und Recherche:

Worum es hier geht, ist nicht auf den ersten Blick verständlich – sieht man als „Normalbürger“ doch zumindest die 5 Vogacher Hauptstraßen und die Feuerhaus-Str. in Mittelstetten, die seit zig Jahren geteert sind, als „erstmalig hergestellt“ und deshalb wohl auch als „abgerechnet“ an.

Doch betrachtet man diese Straßen genauer, zeigt sich, dass diese Straßen die Bedingungen „endgültig hergestellt“ bisher nicht erfüllen:

Nach § 9 Nr. 1 Satz 3 EBS sind Fahrbahnen und Parkflächen gegenüber den Gehwegen durch Randsteine, Pflasterzeilen oder ähnliche zweckdienliche Einrichtungen abzugrenzen. Gehwege müssen mit Plattenbelag, Asphaltbeton, Pflaster oder ähnlichen Materialien und einem Unterbau versehen sein (§ 9 Nr. 2 Satz 1 EBS). 

Die spezifisch für die Gemeinde Mittelstetten gültigen Bedingungen müssten in einer Gemeinde-Satzung geregelt sein.

 

Zudem wirkt es geradezu skurril, dass die Gemeinde nach 25 Jahren noch Herstellungsbeiträge erheben soll; man denkt hier an Versäumnisse der Verwaltung, die jetzt nachgeholt werden sollen. Doch:

Sind o.g. Bedingungen nicht erfüllt und die Gemeinde entschließt sich zur „endgültigen Herstellung“ einer Straße (was der Normalbürger als Verbesserung bezeichnen würde), entstehen umlagefähige Herstellungskosten; die Verjährungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt der endgültigen Herstellung (z. B. falls 2020 Gehwege erstellt würden, endet die Verjährungsfist erst 2045) neu; die Anwohner werden also mit 90 % der Kosten zur Kasse gebeten!

Insbesondere geht es um die Frage, ob es sich um „Herstellungskosten“ handelt, an denen sich die Anwohner (i.d.R. mit 90%) beteiligen müssen oder ob es sich um die Kosten für die Verbesserung / Erneuerung einer Straße handelt, die seit dem 1.1.2018 von der Gemeinde getragen werden muss. Insofern ist dieser heute gefasste Beschluss von enormer Bedeutung:

Seit dem 01.01.2018 werden in Bayern keine Beiträge zur Finanzierung der Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen, beschränkt-öffentlichen Wegen, Ortsdurchfahrten und der Straßenbeleuchtung mehr erhoben. (Quelle: http://freistaat.bayern/dokumente/leistung/75664387491 )

 

Wie weitreichend und ggf. kostenintensiv für den Anlieger die Definition „erstmalig hergestellt“ ist, zeigt sich in zahlreichen Rechtsstreitfällen, z. B:

https://www.erschliessungsbeitragsrecht.de/aktuell/vorteilslage-begriff-der-endgueltigen-technischen-fertigstellung-endgueltige-herstellung-des-gehwegs

Näheres zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen für so genannte „Altanlagen“ (Straßen) – 25-jährige Höchstfrist gemäß Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG zum 01.04.2021

auf der Internetseite des Innenministeriums:

https://bayrvr.de/2019/03/08/stmi-gemeinden-entscheiden-in-eigener-verantwortung-welche-altanlagen-sie-vor-dem-stichtag-1-april-2021-noch-fertigstellen-aktuelle-gesetzesinitiative-der-regierungsfraktionen-erweitert-kommu/

 

TOP: Antrag auf Baugenehmigung

BV-Nr.: MI 021/2019 vom 29.08.2019 / Wohnhausneubau mit Garage und Carport

Bauort: Am Katzenbach 28 ,Fl.Nr.: 230/52 Gmk. Mittelstetten / Bebauungsplan: „Katzenbach“ samt 1. Änderung

Dieser Tagesordnungspunkt wird vertagt, um dem Antragssteller Gelegenheit zu geben, wichtige Unterlagen nachzureichen, z. B. Unterschriften von Nachbarn einzuholen.

TOP: Antrag auf Baugenehmigung

BV-Nr.: MI 022/2019 vom 04.09.2019

Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage / Bauort: Nähe St.-Johannes-Straße, Fl.Nr.: 2011 Gmk. Mittelstetten

Der Antrag wird durchgewunken, nachdem in der Sitzung vom 11. Februar die Änderung der Außenbereichssatzung für diese Vogacher Splittersiedlung verabschiedet worden und damit die Voraussetzung für dieses Bauvorhaben geschaffen worden war.

TOP Bekanntgabe des Bürgermeisters:

  • Planungsvorschläge Tegernbach:

Bgm. Spörl stellte erste Planungsvorschläge für das Baugebiet Tegernbach Am Hochfeld vor: 11 Parzellen, E+1+D und am Ortsrand E+D.

Vorschläge von Gemeinderäten:
in Anbetracht der Informationen über das Wohnen der Zukunft, die in Thierhaupten gegeben wurden, sollten auch Mehrfamilienhäuser möglich sein und sollte die sehr großzügige Straßenanlage reduziert werden zugunsten der Grundstücksgröße.

Durch das Gebiet verläuft die Gashochdruckleitung des Gasnetzwerkbetreibers Energie Südbayern GmbH (ESB). Ein Anschluss (Reduzierung) der Neusiedler ist jedoch nicht möglich, da lt. Betreiber eine Reduzierung erst ab 50 Parzellen möglich ist.

  • Geldsegen:

Es sind Zuschüsse zum Straßenausbau der Straße Mittelstetten-Längenmoos in Höhe von ca. 220.000€ eingetroffen (53,35 % der voraussichtlichen Baukosten)