Gemeinderatssitzung am 5. August 2019
Auch heute wieder: Fast ausschließlich geht’s ums Bauen – angefangen von der Ortsverbindungsstraße Richtung Längenmoos über positiv beschiedene Bauanträge bis zur Ablehnung wegen Außenbereich
In der aktuellen Viertelstunde wird von einem Gast angeregt, auf der Schulstraße ein Parkverbot zu veranlassen. Bus und landwirtschaftliche Fahrzeuge kämen nicht an den parkenden Autos vorbei und müssten regelmäßig den Gehsteig einbeziehen. Dieser würde durch die enorme Zusatzbelastung stark abgenutzt. Der Bürgermeister erklärt, sich darum zu kümmern.
TOP Bauleitplanung; 5. Ergänzung bzw. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung der Gemeinde Mittelstetten für den Bereich „Ortsteil Tegernbach“ Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 34 Abs. 4 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB
Dabei geht es um das von der Gemeinde erworbene Baugebiet Hochfeld (siehe GR-Sitzung vom 3. Juni)
Inzwischen sind zahlreiche Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingegangen; viele haben darauf verzichtet. Bei den Stellungnahmen handelt es sich um redaktionelle Ergänzungen; der Kern des Satzungsentwurfs wurde nicht tangiert. Erwähnenswert ist die Stellungnahme eines Anwohners, der in der Nähe jeden Herbst ein Fahrsilo errichtet. 25 m Abstand zum Silo seien ausreichend, um eine Geruchsbelästigung künftiger Bewohner zu verhindern.
Alle Anregungen wurden einstimmig in den Satzungsentwurf aufgenommen; zum Schluss wurde die Satzung einstimmig verabschiedet.
TOP Ausbau der Ortsverbindungsstraße Mittelstetten – Längenmoos. Zustimmung zum Bauentwurf
Zwischenbericht des Ing.Büro Lais: Herr Lais erläutert den Planungsentwurf, den sein Ing.büro erstellt hat und verdeutlicht ihn durch eine Bild-Präsentation (Zustand der Straße, Aufbau, Verlauf).
Die Straße wird von 5,5 m auf 6 m erweitert. Der gesamte Teerbelag muss rückgebaut und erneuert werden. Es soll ein Kabelschutzrohr ggf. für Glasfaser eingelegt werden. H. Lais ist mit den Gaswerken in Kontakt, um zu vermeiden, dass die Straße nachträglich wieder aufgerissen werden muss.
Kosten: ca. 503.000 €; zu erwartende Zuschüsse: 55,9 %
Der Ausbau wird voraussichtlich 2020 erfolgen. Die Summe von 330.000 €, die bereits im 2019er Haushalt eingestellt ist, wird auf das nächste Jahr übertragen.
Dem Bauentwurf wird zugestimmt; die Anträge auf Zuschuss können vom Bgm. Gestellt werden.
TOP Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes – BayStrWG Widmung des Flurstücks 13/28 Gemarkung Mittelstetten zur Ortsstraße (Fortsetzung der bestehenden Ortsstraße Dr.-Hudler-Straße)
Mit dem Beschluss wird dieses Grundstück zur öffentlichen Verkehrsfläche erklärt. Damit wird die Erschließung der angrenzenden Grundstücke (s. nächster TOP) gesichert.
TOP Antrag auf Baugenehmigung MI 016/2019 vom 14.06.2019 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport Bauort: Nähe Dr.-Hudler-Straße, Fl.Nr.: 13/35 Gmk. Mittelstetten
Da die wegemäßige Erschließung durch den vorangegangenen TOP gesichert ist, wird der Antrag einstimmig befürwortet.
TOP Antrag auf Baugenehmigung MI 019/2019 vom 29.07.2019 Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport Bauort: Schulstraße 1, Fl.nr.: 75 Gmk. Mittelstetten, 78 Gmk. Mittelstetten
Der Antragssteller beantragt, den Bau innerhalb der Ortsabrundung zu errichten, aber die geforderte Ortsrandbegrünung von 4 m in 8 m Entfernung im Außenbereich durchführen zu können. – wird einstimmig angenommen.
TOP Bauvoranfrage MI 017/2019 vom 10.07.2019 Neubau eines Doppelhauses mit 2 Doppelgaragen Mehlbachstraße 1 a, Fl.Nr.: 674 Gmk. Oberdorf
Zustimmung wird einstimmig erteilt; das Grundstück liegt innerhalb der fiktiven Ortsabrundung, also der geschlossenen Bebauung entlang der Straße.
TOP Bauvoranfrage MI 018/2019 vom 10.07.2019 Neubau eines Doppelhauses mit 2 Doppelgaragen Mehlbachstraße 3, Fl.Nr.: 678 Gmk. Oberdorf
Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt, da sich das Grundstück im Außenbereich befindet und die Entstehung einer Splittersiedlung zu befürchten sei.
Kommentar: Die Beschlussvorlage war als Ablehnung formuliert. Mit einer Gegenstimme (also Befürwortung der Bauvoranfrage) zeigt sich die Einstellung der BU, den Bürgern in hohem Maß zu ermöglichen, ihren Besitz zu nutzen und damit auch eine möglichst hohe Gleichbehandlung unter den Bürgern herzustellen.
Dass ein Bau auf dem abgelehnten Grundstück zu einer Splittersiedlung führen würde, ist nicht nachvollziehbar, da es sich an die Bebauung von Oberdorf anschließt.
Gänzlich unverständlich ist, dass es in Oberdorf nur für den südlichen Teil Richtung Althegnenberg eine Ortsabrundungssatzung gibt; so ist das ganze restliche Dorf als Außenbereich anzusehen und für Interpretationen offen.
TOP Vollzug des Art. 5 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) Berufung eines Wahlleiters und des Stellvertreters
Christian Kernle wird zum Wahlleiter und Lorenz Karl zum Stellvertreter ernannt. Beide kandidieren 2020 nicht mehr für den Gemeinderat und stehen somit für diese Aufgabe zur Verfügung.
TOP Bekanntgaben des Bürgermeisters
– Dieser Tage werden die Klassenzimmer in der Schule gestrichen
– Im Kindergarten sind die Arbeiten abgeschlossen (Boden abgeschliffen und versiegelt)
– Die Gemeinderäte und Gäste sind am 17.8. ab 18.30 Uhr zum Längenmooser Dorffest eingeladen (Garten der Fam. Heiß)
TOP Wünsche und Anträge
– An der Einmündung der Grubstraße in die Hauptstraße sollen die hohen Baken, die jetzt die Einsicht der Straße sehr einschränken, durch Pylonen, die nur 50 cm hoch sind, ersetzt werden.
– Gehsteige sind z. T. von Behinderten nicht befahrbar wegen Pflanzenwuchs / Bäume und Sträucher werden auf Gemeindegrund gepflanzt und Holz wird dort gelagert. – Bgm. Spörl will sich drum kümmern
– H. Lais weist auf die mangelnde Grünpflege innerhalb Mittelstettens hin; Bgm. Spörl betont den starken Pflanzen-/Unkrautwuchs durch die Witterung in den letzten Tagen und dass die Gemeindearbeiter ihr Bestes geben, diesem zügig hinterher zu kommen. Auch dürfe die Gemeinde – im Gegensatz zu Privatpersonen – keine chemischen Unkrautvernichter einsetzen. Die Pflege des Bachs ist bereits in Planung.
– G. Dörr kündigt an, dass die Bitte um ergänzende Kostenübernahme für den Jugend-Zeltplatz-Aufenthalt der Ministranten in Höhe von ca. 10 € pP auf die Gemeinde zukommt.
PS: Auch heute wieder ein Kultur-Tipp zur Furthmühle Egenhofen; schließlich soll der Humor bei all diesen ernsthaften Themen nicht zu kurz kommen:
Samstag, 31. August 2019 um 19:00 Uhr
Wilhelm Busch-Programm: ‚Buschiaden … und andere Schmeicheleien‘ – Markus Maria Winkler und Jürgen Wegscheider
Und hier nochmals der Hinweis auf das Längenmooser Dorffest am 17.8. (s.o.)